Datenstrukturen und -formate
Was du mitnehmen kannst, wenn du gehst — und in welcher Form. Dieses Register hält Artikel 25 der EU-Datenverordnung (VO 2023/2854) vor, damit du das vor der Anmeldung weißt und nicht erst danach.
Wo
Unter Abo & Vertrag steht der Knopf „Alle Daten herunterladen". Kein Antrag, keine Frist, keine Gebühr. Der Export steht auch dann noch bereit, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist — bis zur Löschung des Kontos.
Zwei Formate
JSON — das vollständige Konto in einer Datei, nach UTF-8 kodiert. Maschinenlesbar im Sinne der Verordnung, geeignet zum Einlesen bei einem anderen Anbieter.
CSV — je Veranstaltung eine Tabelle, semikolongetrennt, UTF-8 mit Byte-Order-Mark, Zeilenende CRLF nach RFC 4180. Öffnet sich in Excel, Numbers und LibreOffice ohne Zwischenschritt.
Was die JSON-Datei enthält
- account — E-Mail-Adresse, Anmeldeweg, Zeitpunkt der Registrierung und der Bestätigung, gewerblich oder privat und seit wann, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Zeitpunkt der AGB-Zustimmung
- spotify — ob eine Verbindung besteht, Spotify-Benutzername und Anzeigename
- subscription — Tarif, Status, Testphasenende, laufende Periode, Kündigung
- invoices — Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Steueranteil, Währung
- contractRequests — Kündigungen und Widerrufe mit Eingang und Wirkung
- events — je Veranstaltung: Name, Anlass, Datum, Beginn, Dauer, der Wunschtext, die verwendeten Quell-Playlists, die Phasen mit Länge und Tempokorridor, und alle Titel
Was je Titel darin steht
Phase und Position, Interpret, Titel, Dauer, Jahr, ISRC, Tempo, Tonart, Genre, Tanzbarkeit, Energie, die Markierungen „muss laufen" und „gesperrt", und deine Notiz.
Bei Tempo, Tonart, Genre, Stimmung und Thema steht jeweils daneben, woher der Wert stammt: von dir, aus der eigenen Analyse deiner Datei, aus den Dateimarken, von GetSongBPM, von TheAudioDB oder von iTunes. Fehlt ein Wert, bleibt das Feld leer — geraten wird nichts.
Je Veranstaltung steht außerdem ein Vermerk zum Kopfbild des Angebots darin, sofern eines gewählt wurde: woher es stammt (eigenes Bild oder Pexels), Dateityp, Größe, Maße, Prüfsumme und — bei einem Bild aus dem Archiv — der Fotograf. Die Bilddatei selbst steht nicht in der JSON: Acht Megabyte als Text machten aus einer Auskunft ein Fass, das niemand öffnet. Herunterladen kannst du sie im Angebot der Veranstaltung.
Was nicht mitgeht
Passwort, Bestätigungstoken und die Spotify-Zugangsschlüssel bleiben zurück. Eine Exportdatei wird verschickt und liegt in Download-Ordnern; alles darin, womit man sich anmelden könnte, wäre ein Nachschlüssel zu deinem Konto.
Ebenso wenig enthalten sind Musikdateien. Der Dienst speichert keine und gibt keine heraus — deine Titel liegen bei Spotify oder auf deiner eigenen Platte.
Wie ein Wechsel abläuft
In vier Schritten, von denen dich nur zwei etwas kosten — Zeit, nicht Geld.
- Daten holen. Jederzeit, auch bevor du kündigst. Du mußt niemandem Bescheid sagen und auf nichts warten.
- Kündigen. Über den Knopf unter Verträge hier kündigen. Vier Wochen zum Ende des bezahlten Monats, beim Jahrestarif vier Wochen vor Ablauf. Die Verordnung erlaubt bis zu zwei Monate; wir nehmen weniger.
- Dreißig Tage Übergang. Nach Vertragsende bleibt der Export weitere 30 Tage abrufbar, damit beim Einrichten des neuen Werkzeugs nichts unter Zeitdruck gerät.
- Löschung. Danach werden die Daten gelöscht. Auf Wunsch bestätigen wir es schriftlich.
Der Export ist kostenlos und unbegrenzt oft abrufbar. Eine Wechselgebühr gibt es nicht — weder für den Wechsel selbst noch für die Daten.
Was dabei nicht mitgeht
Die Verordnung verlangt, dass wir die Grenzen nennen, die wir kennen. Hier sind sie, ohne Beschönigung.
- Für DJ-Setplanung gibt es keinen Standard. Es gibt kein Format, das andere Werkzeuge dieser Art ohne Weiteres einlesen — nicht, weil wir eines zurückhalten, sondern weil keines existiert. Die JSON-Datei ist vollständig und dokumentiert; ein anderer Anbieter braucht sie trotzdem einmal zu verarbeiten.
- Die Spotify-Verbindung ist nicht übertragbar. Sie läuft über deinen eigenen Spotify-Zugang, den du selbst angelegt hast. Bei einem anderen Anbieter richtest du sie neu ein — und behältst dabei alles, weil sie nie uns gehört hat.
- Musikdateien gibt es hier nicht. Weder gespeichert noch herausgegeben. Deine Titel liegen bei Spotify oder auf deiner eigenen Platte, und dort bleiben sie.
- Werte fremder Herkunft — Tempo, Tonart, Genre, Stimmung, Thema — stammen von GetSongBPM, von TheAudioDB (TheDataDB Ltd) oder von iTunes. Sie stehen im Export, aber wir können dir keine Rechte daran übertragen, die wir selbst nicht haben.
- Bilder aus einem Archiv — das Kopfbild eines Angebots, wenn du es bei Pexels ausgewählt hast — sind fremde Werke. Die JSON-Datei vermerkt, daß eines vorliegt, samt Dateityp, Größe, Maßen, Prüfsumme und dem Namen des Fotografen; die Bilddatei selbst lädst du im Angebot einzeln herunter. Es gilt die Pexels-Lizenz, und Rechte, die wir selbst nicht haben, können wir dir nicht übertragen. Für ein Bild, das du selbst hochgeladen hast, gilt das nicht: Es ist deines und bleibt es.
Zurück auf den eigenen Rechner
Ein Wechsel muss nicht zu einem anderen Anbieter führen. Jede Planung läßt sich als M3U-Datei für rekordbox ausgeben und danach ohne uns weiterverwenden — mit derselben Reihenfolge, denselben Phasen. Für viele ist das der kürzere Weg.
Daneben steht die rekordbox-XML: derselbe Abend als eine Datei, die rekordbox über Einstellungen → Erweitert → Datenbank importiert. Sie trägt zusätzlich Tempo, Tonart und Cue-Punkte auf den gemessenen Phrasengrenzen. Beide Ausgaben enthalten nur Titel, die als Datei auf deinem eigenen Rechner liegen. Was du allein in einer Spotify-Playlist hast, bleibt dort — es in ein anderes Musiksystem zu schreiben, wäre eine Übertragung, die uns nicht zusteht.
Wenn es klemmt
Schreib an info@dj-set-planner.com. Beim Wechsel wirken wir mit, auch nach dem Vertragsende — dazu sind beide Seiten nach Art. 27 der Verordnung verpflichtet, nach Treu und Glauben.
Kosten entstehen dir dabei nicht. Das steht auf einem anderen Blatt derselben Verordnung: Art. 29 schafft die Wechselentgelte schrittweise ab — bis zum 11.01.2027 dürfen sie höchstens die tatsächlich entstandenen Kosten decken, danach gar nichts mehr. Wir verlangen schon jetzt nichts.
Stand: 01.09.2026